Claudia Ritter
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Die Therapiesitzungen
werden nach Zeitaufwand abgerechnet
. Die Behandlungskosten werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
Sie benötigen eine sogenannte
ärztliche Anordnung
. Diese kann Ihr Hausarzt für Sie ausstellen.
Download Anordnung
Vereinbarte Termine können ohne Kosten 24h bzw. ein Arbeitstag vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen muss ich Ihnen die Sitzung in Rechnung stellen.
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